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   VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863   

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VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863 (https://dejure.org/2018,4412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863 (https://dejure.org/2018,4412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 6 ZB 17.1863 (https://dejure.org/2018,4412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 58 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1 - 3; BBG § 126 Abs. 2 S. 1; GG Art. 143b Abs. 3 S. 2; PBAZV § 3 Abs. 4 S. 2, § 7 S. 1
    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Dienstherren zur Regelung der Arbeitszeit der Bundesbeamten abweichend von den allgemeinen Regeln der AZV; Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

  • rewis.io

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Dienstherren zur Regelung der Arbeitszeit der Bundesbeamten abweichend von den allgemeinen Regeln der AZV ; Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

  • rechtsportal.de

    Widerspruch in beamtenrechtlichen Streitigkeiten; Allgemeine Leistungsklage; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens (hier verneint); Verwirkung des Widerspruchsrechts (hier bejaht); Arbeitszeitkonto; Minusbuchungen; Berufungszulassungsverfahren; Deutsche Post AG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).

    Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO bietet hierfür eine zeitliche Orientierung, ihre Einhaltung stellt aber keine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Widerspruchs dar (BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Auch das nach § 126 Abs. 2 Satz 1 BBG obligatorische Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient der Selbstkontrolle der Verwaltung" dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG" U.v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 20).

    Durch eine nur hilfsweise Einlassung zur Sache bringt die Behörde regelmäßig zum Ausdruck, dass sie den Beamten an der Durchführung des Widerspruchsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 2310/14

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Denn eine Verwirkung ist nicht schon immer dann ausgeschlossen" wenn der geltend gemachte Anspruch noch nicht verjährt ist (vgl. OVG NW" U.v. 27.4.2016 - 1 A 2310/14 - juris Rn. 96).
  • VG München, 26.06.2017 - M 21 K 16.5876

    Verwirkung der Anfechtungsbefugnis gegenüber einer beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 - M 21 K 16.5876 - wird abgelehnt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).
  • OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16

    Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Dies ist der Fall" wenn der Betroffene innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist" unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt" so dass beim rechtlichen Gegner der Anschein erweckt worden ist" der Betroffene werde bezüglich des fraglichen Vorgangs nichts mehr unternehmen (BVerwG, B.v. 23.12.2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2012 - 5 ME 258/12

    Verwirkung des Rechts zur Erhebung von Einwendung gegen eine dienstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).
  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094

    Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt vielmehr die gefestigte Rechtsprechung zugrunde" dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt" sondern dass auch im Beamtenrecht der Möglichkeit" gegen schlichthoheitliches Handeln des Dienstherrn Einwendungen anbringen zu können" eine Grenze durch den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gezogen ist (vgl. BVerwG" B.v. 4.6.2014 - 2 B 108.13 - juris Rn. 11; OVG SH" B.v. 2.8.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 19; ThürOVG" U.v. 28.6.2015 - 2 KO 31/16 - juris; NdsOVG" B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - juris; BayVGH" B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 - juris).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
    Vielmehr kann auch ein sog. Feststellungs- oder Leistungswiderspruch dann als verspätet verworfen werden, wenn der Beamte die Widerspruchsbefugnis verwirkt hat (BVerwG" U.v. 31.3.2011 - 2 A 3.09 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7506/17

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Amtsangemessenheit der

    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens war aber insoweit entbehrlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 23.12, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 6 ZB 17.1863, juris Rn. 8 ff., m.w.N.), weil es seinen Zweck nicht mehr erreichen konnte.Auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.
  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 6 ZB 19.2515

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Deshalb ist eine Klage aus dem Beamtenverhältnis unabhängig von der Klageart erst nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens zulässig (BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn 8).

    Diese dreifache normative Zwecksetzung eines Widerspruchsverfahrens ist allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, U.v. 15.9.2010 - 8 C 21.09 - juris Rn. 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn 9).

    Ob diese Voraussetzung im konkreten Fall vorliegt, bestimmt sich allerdings nicht nach der subjektiven Einschätzung des Rechtsschutzsuchenden; vielmehr ist auf einen objektiven Beurteilungsmaßstab abzustellen (BayVGH - B.v.1.2.2018. - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 10).

    In ihrer Klageerwiderung hat die Beklagte vielmehr ausgeführt, dass sie die Klage mangels Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens für unzulässig hält (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 11).

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7509/17

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Amtsangemessenheit der A

    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens war aber insoweit entbehrlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 23.12, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 6 ZB 17.1863, juris Rn. 8 ff., m.w.N.), weil es seinen Zweck nicht mehr erreichen konnte.Auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.
  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7510/17

    Vorlagebeschluss zur Amtsangemessenheit der Hamburger Besoldung

    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens war aber insoweit entbehrlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 23.12, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 6 ZB 17.1863, juris Rn. 8 ff., m.w.N.), weil es seinen Zweck nicht mehr erreichen konnte.Auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332

    Zum Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung, einer besonderen Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB), gilt auch im öffentlichen Recht, namentlich im öffentlichen Dienstrecht (etwa BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 17 f m.w.N.).

    Ab wann ein Untätigsein als vertrauensbildend und damit als für eine Verwirkung relevant gewertet werden kann, lässt sich letztlich nur durch Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls ermitteln (BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 1.2.2018 - 6 ZB 17.1863 - juris Rn. 18).

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7511/17
    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens war aber insoweit entbehrlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 23.12, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 6 ZB 17.1863, juris Rn. 8 ff., m.w.N.), weil es seinen Zweck nicht mehr erreichen konnte.Auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.
  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7517/17
    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens war aber insoweit entbehrlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 23.12, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschl. v. 1.2.2018, 6 ZB 17.1863, juris Rn. 8 ff., m.w.N.), weil es seinen Zweck nicht mehr erreichen konnte.Auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dient das Widerspruchsverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem individuellen Rechtsschutz und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6026

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde

    Im vorliegenden Fall ist diese Kostengrundentscheidung durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Februar 2018 (Az. 6 ZB 17.1863), mit dem der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt wurde, rechtskräftig geworden.
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